Sie können für Menschen mit Behinderung eine wichtige Stütze im Alltag darstellen: Assistenzhunde schalten das Licht ein, schlagen bei Unterzuckerung Alarm oder geleiten sicher über die Straße. Seit dem Jahr 2015 müssen die Tiere gemeinsam mit ihren BesitzerInnen eine offizielle Prüfung ablegen, um als zertifiziertes „Mensch-Tier“-Team anerkannt zu werden. Mit der Durchführung beauftragte das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Knapp 260 HundehalterInnen und ihre vierbeinigen Unterstützer wurden seit Gründung der „Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde“ österreichweit zertifiziert. 13 Teams bekamen am 16. Juli 2019 im Festsaal der Vetmeduni Viennaihre Urkunde verliehen. Petra Winter, Rektorin der Vetmeduni Vienna, Manfred Pallinger, Leiter der Sektion IV des BMASGK sowie Karl Weissenbacher, Leiter der Prüf- und Koordinierungsstelle, gratulierten. „Es freut mich besonders, dass die Veterinärmedizinische Universität mit dem Messerli Forschungsinstitut auch in diesem Bereich einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann“, sagt Petra Winter, Rektorin der Vetmeduni Vienna: „Mit der Zertifizierung wird bestätigt, dass die Hunde optimal für ihre Aufgaben gerüstet und ihre Besitzerinnen und Besitzer bestens für den Umgang mit ihren Tieren geschult sind“.

Spezielle Zutrittsberechtigungen für Assistenzhunde

Ab einem Mindestalter von 18 Monaten können Hunde für ihre Rolle als Assistenztier geprüft werden. Je nach Aufgabenstellung, die der Hund übernehmen soll, dauert es bis zur Zertifizierung etwa eineinhalb bis zwei Jahre. In einem ersten Schritt erfolgt ein Training in den Bereichen Sozialisierung und Grundgehorsam, dann beginnt die Spezialisierung: Blindenführhunde sind dazu da, blinde und sehbehinderte Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen. Ein Servicehund kann bei körperlichen Einschränkungen helfen: indem er etwa Türen öffnet, das läutende Handy bringt oder den Rollstuhl zieht, wenn es bergauf geht. Signalhunde werden zum Beispiel als Diabetes- oder Epilepsie-Warnhunde eingesetzt oder können bei psychischen Erkrankungen zum Einsatz kommen.

AbsolventInnen der Assistenzhundeprüfung sind dazu berechtigt, ihren vierbeinigen Helfer in den Behindertenpass eintragen zu lassen. Damit ist der Hund von vielen Verboten und Pflichten ausgenommen. „Assistenzhunde erhalten spezielle Zutrittsrechte, etwa für Supermärkte oder Krankenhäuser und dürfen beispielsweise im Flugzeug mit in die Passagier-Kabine“, erklärt Karl Weissenbacher, Leiter der „Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde und Therapiebegleithunde“ am Messerli Forschungsinstitut der Vetmeduni Vienna.

Internationale Vorreiterrolle im Prüfungswesen und im Bereich der Forschung

Als einziges Land weltweit verfügt Österreich über eine derart unabhängige Prüfung für Assistenzhunde und ihre BesitzerInnen. Nach der Zertifizierung werden die „Mensch-Tier“-Teams außerdem weiter betreut und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Auch was die Forschung im Bereich der Assistenzhundeteams betrifft, übernimmt die Veterinärmedizinische Universität Wien international eine Vorreiterrolle: „Wir forschen etwa zum Gesundheitsbereich beim Hund und zum Wohlbefinden des Menschen in Bezug auf die Unterstützung durch seinen vierbeinigen Helfer“, so Karl Weissenbacher. Aktuell wird zudem daran gearbeitet, das Geschirr für Blindenführhunde komplett neu zu konzipieren.