Von 19. bis 21. Mai 2015 finden österreichweit die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen (ÖH-Wahlen), für die gesetzliche Vertretung aller Studierenden statt. Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die bis 31. März den ÖH-Beitrag und anfallende Studiengebühren gezahlt haben. “Je stärker die Legitimation der Studierendenvertretung ist, umso mehr Gewicht hat ihre Stimme bei der Vertretung der Interessen. Das gilt für die Instituts- und Universitätsebene, aber natürlich auch gegenüber der Politik. Wir haben uns bemüht, die Wahl einfacher und transparenter zu gestalten, jetzt liegt es an den Studierenden diese neuen Möglichkeiten zu nutzen”, so Wissenschafts- und Forschungsminister Reinhold Mitterlehner, der sich 2014 gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der größeren ÖH-Fraktionen auf weitreichende Änderungen des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes geeinigt hat.
Bisher gab es an den österreichischen Hochschulinstitutionen keine einheitlichen Regelungen für StudierendenvertreterInnen. Durch die neue Regelung finden von 19.-21. Mai an allen Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen gleichzeitig die ÖH-Wahlen statt. Die Zahl der Mandatarinnen und Mandatare in der Bundesvertretung der Hochschülerschaft wurde von 100 auf 55 reduziert, dafür werden diese direkt durch die Studierenden gewählt. Mit der Novelle wird zudem die Möglichkeit geschaffen, die Bundesvertretung und die Universitätsvertretung per Briefwahl zu wählen. Beantragte Wahlkarten müssen bis spätestens 20. Mai, 18.00 Uhr bei der Wahlkommission in Wien vorliegen, sonst ist die Stimme ungültig. An jeder Hochschule gibt es grundsätzlich drei Stimmzettel:
für die Studienvertretung in den einzelnen Studien, für die Hochschulvertretung an der jeweiligen Universität bzw. Hochschule und für die ÖH-Bundesvertretung, also der gesetzlichen Interessenvertretung gegenüber dem Ministerium.
“Besonders freut uns, dass sich erstmals wirklich alle an den Wahlen zur ÖH beteiligen können. Bei den letzten Wahlen war es Studierenden aus Drittstaaten zwar möglich zu wählen, jedoch nicht selber auf z.B. Studien- oder Hochschulvertretungsebene zu kandidieren. Das ist nun anders, da jetzt alle Studierenden ungeachtet ihrer Herkunft sowohl ihr aktives als auch passives Wahlrecht nützen können”, so Bernhard Lahner, Julia Freidl, Florian Kraushofer und Viktoria Spielmann vom Vorsitzteam der ÖH.
“Der Job als Studentenvertreter ist eine zeitintensive, wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Wie bei jeder Wahl sollte man sich Gedanken machen, wer die jeweiligen Interessen am besten vertritt. Nicht zur Wahl zu gehen, mag ein Zeichen des Protests sein, aber es ändert nichts”, so Wissenschaftsminister Mitterlehner. “Wir alle haben die Möglichkeit mitzuwirken und zu gestalten. Mit deiner Stimme entscheidest du, welche Interessen, Projekte und Ideen deine Studienvertretung auf lokaler als auch auf Hochschul- und Bundesebene verfolgen soll. In diesem Sinne: Nur wer nicht wählt, hat nichts zu sagen”, so das ÖH-Vorsitzteam unisono.