„Als Familien- und Jugendministerin ist mir die Unterstützung der Studierenden ein großes Anliegen. Wir sichern die Familienbeihilfe für Studierende. Um zu vermeiden, dass jemand die Familienbeihilfe infolge der COVID-Krise verliert, haben wir rasch eine Lösung erarbeitet. Die Gesetzesinitiative für die Einführung eines Toleranzsemesters wird heute im Nationalrat eingebracht“, so Familienministerin Christine Aschbacher.
Für den Bezug der Familienbeihilfe sind Studiendauer und Altersgrenzen maßgeblich. Hier könnten Studierende aufgrund der COVID-Krise Nachteile haben. Im Zusammenhang mit der COVID-Krise verlängert sich die Anspruchsdauer für die Familienbeihilfe um ein Semester oder Ausbildungsjahr. Diese Verlängerung ist in der aktuellen Studienphase wirksam, in der sich der oder die Studierende befindet. Sie durchbricht auch die bestehenden Altersgrenzen von 24 (in Einzelfällen 25) Jahren. Voraussetzung ist, dass das Studium vor Erreichung der Altersgrenzen begonnen wurde.
Bereits gesichert wurde die Familienbeihilfe für jene, deren Grundwehrdienst oder Zivildienst verlängert wurde und für Studierende, die sich zu einem außerordentlichen Zivildienst melden oder als Milizsoldaten einberufen wurden.
Ab 18 Jahren ist die Familienbeihilfe befristet, das bedeutet, es muss für den Bezug regelmäßig ein Nachweis über Schulbesuch oder Studium erbracht werden. „Für all jene, die aufgrund des eingeschränkten Betriebs an den Schulen und Universitäten keine Bestätigungen vorlegen können, wurde diese Anspruchsüberprüfung bis September 2020 ausgesetzt“, so die Ministerin abschließend.