In vier der sechs größten österreichischen Studentenstädte stiegen die Mieten seit Beginn der Pandemie sogar an. Das zeigt eine Analyse des Immobilienportals immowelt.
Salzburg und Innsbruck: Die Mietpreise der teuersten Studentenstädte steigen weiter
Für die Studie verglich immowelt die Angebotsmieten für Studentenwohnungen bis vierzig Quadratmeter in den sechs größten Studentenstädten Österreichs. Das Immobilienportal stellte die Angebotsmieten des ersten Halbjahrs 2019 den Angebotsmieten des ersten Halbjahrs 2020 gegenüber. Die Überlegung war, dass durch den wegfallenden Präsenzunterricht und den Anstieg von Online-Veranstaltungen weniger Studenten in die Städte ziehen und sich dadurch die Mieten verringern könnten. Dies hat sich bislang aber nicht bewahrheitet.
Beschauliches Klagenfurt verzeichnet höchsten Preisanstieg
Klagenfurt ist zwar die kleinste der untersuchten Unistädte, sie verzeichnet jedoch den größten Preisanstieg: Die Angebotsmieten verteuerten sich um acht Prozent zum Vorjahr – trotz Corona. Im Vergleich zu den anderen Studentenstädten ist das Mietpreisniveau dort moderat. Im Median werden Studentenwohnungen in Klagenfurt für 430 Euro pro Monat angeboten.
Wien verzeichnet nur minimalen Preisanstieg für Singlewohnungen
Der Wiener Mietwohnungsmarkt lässt sich ebenfalls nicht durch Corona ausbremsen. Der Studie zufolge stiegen die Preise für Singlewohnungen um zwei Prozent auf 560 Euro im Monat an. Dabei handelt es sich um den Medianwert. Studenten beeinflussen den Wohnungsmarkt einer Millionen-Metropole wie Wien ohnehin deutlich geringer als in kleineren Unistädten wie Klagenfurt und Innsbruck, wo ein Fünftel der Einwohner Studenten sind.
Rückgang von Linz und Graz
Nicht jede Region zeigt dasselbe Bild. In Linz und Graz sind die Angebotsmietpreise laut immowelt gesunken. Graz, die zweitgrößte Metropole Österreichs, verzeichnet einen zweiprozentigen Rückgang der Angebotsmieten auf 430 Euro im Monat. Das liegt mitunter daran, dass weniger Studenten dort ihr Studium begannen. Im Wintersemester 2018/2019 meldeten sich 4.434 Studienanfänger an, ein Jahr später nur noch 4.239 – ein Rückgang um rund 4,4 Prozent. Auch die Gesamtzahl der Studierenden hat sich von 31.063 auf 30.368 reduziert.
Wohnung finden: Wie sollten Studierende vorgehen?
Ganz gleich, ob aktuell Präsenz- oder Online-Vorlesungen stattfinden – früher oder später wird trotz COVID-19 wieder Normalität einkehren. Dann wird es für Studenten einfacher sein, eine Wohnung in der Umgebung ihrer Uni zu haben als andernorts. Das ist meist leichter gesagt als getan, denn gerade die günstigen Wohnungen sind rasch vergeben. Doch welche Möglichkeiten haben Studenten, ihr eigenes Heim zu finden?
- Frühzeitig suchen: Selbst, wenn noch nicht absehbar ist, wann die Uni wieder im normalen Rahmen stattfindet, sollten Studenten frühzeitig nach einer Bleibe suchen. Bekannte Online-Börsen verfügen über ein großes Angebot an Mietwohnungen.
- Zwischenlösung nutzen: Ist die Traumwohnung auf dem Markt nicht verfügbar, hilft es, Abstriche zu machen und im ersten Schritt eine Übergangswohnung anzumieten. Wohnt man erst einmal vor Ort, ist die Immobiliensuche nach der perfekten Studentenwohnung einfacher.
- Besichtigung: Häufig stehen Studenten finanziell noch nicht auf eigenen Beinen und bergen für Vermieter ein gewisses Risiko. Falls die Eltern bereit sind, bei Zahlungsausfällen einzuspringen, sollten Studenten zumindest ein Elternteil bei der Wohnungsbesichtigung mitnehmen. Das macht einen guten Eindruck auf die Vermieter – und vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei.
- Hilfe suchen: Studenten finden oft über die Uni Unterstützung bei der Wohnungssuche. Auch Makler sind bei der Suche empfehlenswert, denn sie kennen den Markt am besten.
Vorsicht vor Betrugsmaschen
Je größer die Not der Wohnungssuchenden ist, desto häufiger versuchen Betrüger, ans schnelle Geld zu kommen. Eine Wohnung hat nie mehr als die monatliche Miete, die Kaution und eventuell die Maklergebühr zu kosten – und all diese Kosten fallen erst nach der Unterzeichnung des Mietvertrags an. Verlangen Makler oder Vermieter bereits Geld für die Wohnungsbesichtigung oder die Zusendung eines Schlüssels, damit man selbstständig die Wohnung ansehen kann, gilt: Auf dem Absatz kehrtmachen und Anzeige erstatten.