Der Verwaltungsgerichtshof hat nach einer Klage entschieden, dass man keine GIS-Gebühren entrichten muss, wenn man „nur“ über einen Computer mit Internetanschluss verfügt. Der ORF argumentierte vorerst damit, dass man die Programme ja via Streaming nutzen kann, aber diese Argumentation wurde zurückgewiesen.

Betroffen sind auch viele Studenten-WGs, da hier oft kein Fernseher vorhanden ist, aber natürlich ein Internetanschluss.

Internetanschluss ist kein Empfangsgerät für Rundfunk

„Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes sind lediglich jene Geräte, die ‚Rundfunktechnologien‘ verwenden (drahtloser terrestrischer Weg, Kabelnetze, Satellit). Ein Computer, über den mittels dieser Rundfunktechnologien Rundfunkprogramme empfangen werden können (etwa mittels TV- oder Radiokarte, DVB-T-Modul), ist demnach als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen“, so der Verwaltungsgerichtshof. „Ein Computer lediglich mit einem Internetanschluss ist hingegen kein Rundfunkempfangsgerät, sodass dafür keine Rundfunkgebühren zu bezahlen sind.“

 

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Die Entscheidung des VwGH

Zur GIS-Gebühren Befreiung (inkl. Formulare und Checkliste)