Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist neben der Studienbeihilfe eine der wichtigsten Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung etwas zu reduzieren.

Grundsätzlich hängt die Höhe der Wohnbeihilfe von der Wohnungsgröße, dem Wohnungsaufwand und der Haushaltsgröße (z.B. Wohngemeinschaft) ab.

Die Wohnbeihilfe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanzieren können und wollen. Deshalb ist für die Wohnbeihilfe ein Mindesteinkommen notwendig.

Im Jahr 2024 hat die österreichische Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Wohnbeihilfe zu verbessern und den Bedürfnissen der Studierenden besser gerecht zu werden.

Erhöhung der Wohnbeihilfe:

Eine der bedeutendsten Veränderungen im Jahr 2024 betrifft die Erhöhung der Wohnbeihilfe für Studierende. Die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere im städtischen Bereich, wurden berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Beihilfe den tatsächlichen Bedarf der Studierenden deckt. Dieser Schritt wurde unternommen, um eine angemessene Unterstützung für die Mietkosten zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Studierende ihre finanzielle Situation besser bewältigen können.

Flexible Kriterien für die Berechtigung:

Die österreichische Regierung hat erkannt, dass die bisherigen Kriterien für die Berechtigung zur Wohnbeihilfe möglicherweise nicht alle Studierenden abdecken. Im Jahr 2024 wurden die Kriterien überarbeitet, um mehr Studierende einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch solche mit besonderen finanziellen Herausforderungen von der Wohnbeihilfe profitieren können. Dazu gehören beispielsweise auch Studierende mit familiären Verpflichtungen oder besonderen Bedürfnissen.

Wohnbeihilfe Wien

Die Wohnbeihilfe in Wien ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die in der österreichischen Hauptstadt wohnen und mit den steigenden Mietkosten konfrontiert sind. Um von der Wohnbeihilfe profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Mindesteinkommen 2024

Als Haushaltseinkommen gilt das gesamte Nettoeinkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebender Personen. Stipendien oder Alimente zählen übrigens zum Nettoeinkommen, die Familienbeihilfe nicht. Die Richtsätze für den Empfang von Ausgleichszulagen liegen bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.155,84 € (Antragssteller*in).

Person

Mindesteinkommen 2024

Antragsteller*in

1.155,84 Euro

Für jede erwachsene Person, die mit dem*der Antragsteller*in verheiratet oder verpartnert ist oder in Lebensgemeinschaft lebt

+ 462,34 Euro

Für jedes minderjährige Kind oder Enkelkind unter 18 Jahren

+ 312,08 Euro

Für jedes erwachsene Kind oder Enkelkind zwischen 18 und 25 Jahren

+ 866,88 Euro

Für jede weitere volljährige Person

+ 1.155,84 Euro

Wohnungsgröße

Die angemessene Nutzfläche beträgt für eine Person 60 Quadratmeter, für zwei Personen 75 Quadratmeter und für jede weitere Person 10 Quadratmeter. Überschreitet die tatsächlich vorhandene Wohnungsgröße die angemessene Nutzfläche, so wird der anrechenbare Wohnungsaufwand der angemessenen Nutzfläche entsprechend gekürzt.

Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Wien 2024

Wohnbeihilfe Graz / Steiermark

Wohnbeihilfe wird für geförderte Mietwohnungen (Mietkaufwohnungen) und nicht geförderte Wohnungen gewährt. Die maximale Beihilfe beträgt 171,60 € (1 Person Haushalt) bzw. 214,50 € (2 Personen Haushalt).

Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Steiermark 2024

Wohnbeihilfe Salzburg

Mieterinnen und Mietern von geförderten Objekten, bei denen die Baukosten mit Wohnbauförderung finanziert wurden, kann eine allgemeine Wohnbeihilfe gewährt werden. Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus dem Differenzbetrag vom zumutbaren Wohnungsaufwand zum förderfähigen Teil der Miete, dem sogenannten „maßgeblichen Wohnungsaufwand“. Keine Wohnbeihilfe wird für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten, Verwaltungskosten etc. gewährt.

Trifft in den meisten Fällen für Studierende zu:

Für nicht geförderte Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit einer „erweiterten Wohnbeihilfe“. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein schriftlicher und vergebührter Mietvertrag. Der vereinbarte Hauptmietzins (Nettomiete) darf den für das Bundesland Salzburg festgesetzten Richtwertmietzins (€ 11,06/m2) nicht übersteigen.

Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Salzburg 2024

Wohnbeihilfe Innsbruck / Tirol

Eine Beihilfe wird einem Wohnungsinhaber nur dann gewährt, wenn der nach der Haushaltsgröße berechnete anrechenbare Wohnungsaufwand die nach der Haushaltsgröße und dem monatlichen Familieneinkommen berechnete zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung übersteigt.

Die der Beihilfe zugrundezulegende förderbare bzw. anrechenbare Nutzfläche beträgt bei einem Haushalt mit einer Person höchstens 50 m² und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person um höchstens 20 m², höchstens jedoch auf 150 m².

Berechnung des Einkommens bei nicht selbstständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmern):
Jahresbruttobezüge ohne Familienbeihilfe.

Alle Informationen zur Wohnbeihilfe: Wohnbeihilfe Tirol 2024

Antragsformulare

Wir haben hier für dich alle Wohnbeihilfe-Stellen recherchiert und du kannst deinen Antrag online stellen:

Online-Formular

Alternativ kannst du das Formular herunterladen und ausfüllen.
Magistrat der Stadt Wien – MA 50 – Wohnbeihilfe
Heiligenstädter Straße 31/Stiege 3 , 1190 Wien
Tel.: +43 1 4000-74880
E-Mail[email protected]
www.wien.gv.at

Online-Formular

Download-Formular: Wohnunterstützung-Neuantrag.pdf
Amt der Steirischen Landesregierung – Referat Beihilfen und Sozialservice
Burggasse 9, 8010 Graz
Tel.: 0316/877-3748
E-Mail: [email protected]
www.verwaltung.steiermark.at

Download: Ansuchen auf Gewährung einer Wohnbeihilfe
Land Salzburg, Abteilung 10 (Planen, Bauen, Wohnen)
Bundesstraße 6, 5071 Wals
www.salzburg.gv.at

Formular: Antrag-Wohnbeihilfe-Niederoesterreich.pdf
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung – Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/90 05-14844
www.noe.gv.at

Zum Formular
Oberösterreichische Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: 0732/77 20-14143
www.land-oberoesterreich.gv.at

Online-Formular
Download:
 Antrag-Wohnbeihilfe
Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 4 – Soziales
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt
Tel: 050 536-14529
www.ktn.gv.at

Online-Formular
Formular:
 Antrag-Wohnbeihilfe-Tirol
Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-2732
www.tirol.gv.at

Online-Formular
Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9 – Sozial- und Klimafonds Burgenland
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
www.burgenland.at

Formular: Antrag-Wohnbeihilfe-Vorarlberg
Vorarlberger Landesregierung – Abteilung IIId – Wohnbauförderung
Römerstraße 15, 6901 Bregenz
Tel.: 05547/511-8080
[email protected]
www.vorarlberg.at