Zulassung zu einem Studium (Immatrikulation) bedeutet, dass man zum ersten Mal ein Studium beginnt oder dass man ein Studium nach einer Unterbrechung (nicht Beurlaubung) wieder aufnimmt.

Um zu einem Studium zugelassen zu werden, musst du die Universitätsreife besitzen. Diese erlangst du durch eine der folgenden Prüfungen:

  • Reifeprüfung an einer österreichischen höheren Schule
    • Zu höheren Schulen zählen allgemein bildende und berufsbildende höhere Schulen, höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie Bildungsanstalten für Erzieherinnen/Erzieher. Je nach Schultyp und gewünschter Studienrichtung kann es sein, dass Zusatzprüfungen gefordert werden.
  • Studienberechtigungsprüfung
  • Zulassungsprüfung für künstlerische Studienrichtungen
  • Gleichwertiges ausländisches Zeugnis
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung

Inskription

Allgemeine Zulassungsfrist

Diese allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für den Beginn bzw. den Wechsel eines Bachelor– oder Diplomstudiums. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmebedingungen oder Eignungstests gelten diese Fristen nicht. Die Fortsetzung des Studiums kann mit einer Fortsetzungsmeldung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.

Studieren ohne Matura bzw. Abitur

Berufsreifeprüfung

Studienberechtigungsprüfung

Abendmatura