Kirchenbeitrag für Studenten

Wenn du der katholischen Kirche angehörst, wirst du mit Beginn deiner Volljährigkeit beitragspflichtig. Für Studierende gibt es hier aber eine Ausnahme: da man in der Regel über kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen verfügt, ist man vom Kirchenbeitrag (oder Kirchensteuer) befreit.

Der Kirchenbeitrag: Ablauf

Nach einer kleinen Schonfrist bekommst du in dem Jahr, wo du 20 Jahre alt wirst, den ersten Brief deiner zuständigen Diözese per Post zugestellt. Hier geht es hauptsächlich um deine Einstufung. Die Kirche weiß in diesem Moment ja nicht, ob du studierst, oder ob du z.B. einen Beruf gelernt hast und ein Vollzeit-Gehalt beziehst. Hier musst du nun selbst aktiv werden und über deine Einkommensverhältnisse aufklären.

Die Befreiung vom Kirchenbeitrag

Dem Schreiben liegt ein Formular bei, dass du ausfüllen musst. Hier werden deine aktuellen Einkommensverhältnisse und deine Beschäftigung abgefragt. Wenn du hier angibst, dass du studierst und eine Inskriptionsbestätigung bzw. eine Fortsetzungsbestätigung beilegst, bist du automatisch vom Kirchenbeitrag befreit.

Diesen Brief wirst du ab jetzt jährlich bekommen, weil sich die Kirchenvertreter über deinen aktuellen Status erkundigen wollen.

Wenn du noch Fragen hast, oder dir fälschlicherweise doch ein Kirchenbeitrag berechnet wurde, nimm doch einfach Kontakt mit deiner zuständigen Stelle auf.

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