Der Abgang von der Universität (früher Exmatrikulation) kann auf verschiedene Arten ablaufen.
Studienabbruch
Wenn du ein Studium frühzeitig abbrechen und/oder dich von der Universität abmelden möchtest, erfolgt dies bei der zuständigen Studienabteilung.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis für Studierende (Studierendenausweis)
- Studienblatt
- 2 x das Formular „Abgangsbescheinigung“ (Auflistung der abgelegten Prüfungen, auch der negativen); wird vom Rektorat ausgestellt
- Eventuell: Entlastungsstempel der Universitätsbibliothek
Du kannst dir in der Studienabteilung eine Abgangsbescheinigung ausdrucken lassen. Meist wird dieses Dokument von diversen Behörden (Studienbeihilfenstelle, Finanzamt etc.) verlangt.
Automatische Abmeldung vom Studium
Wenn du dein Studium positiv absolviert hast, wirst du automatisch vom Studium abgemeldet und verlierst damit die Studienzulassung.
Allerdings verlierst du die Zulassung auch, wenn du den Studien-/ÖH-Beitrag nicht fristgerecht einzahlst.
Ein weiterer Grund für eine automatische Abmeldung ist ein vierter negativer Prüfungsantritt. Gib also Acht, dass du die maximale Anzahl an Prüfungsantritten nicht überschreitest. Außerdem wird bei manchen Prüfungen das nicht Erscheinen zur Prüfung, obwohl du dich dafür angemeldet hast, bereits als negativer Antritt gezählt. Informiere dich also früh genug über die Prüfungsbewertung oder melde dich rechtzeitig ab, wenn du einen Prüfungstermin wirklich nicht einhalten kannst.