Wirtschaftsrecht

zulassungsbeschränkt

Aufbauend auf dem Masterstudium Wirtschaftsrecht und an anderen Universitäten absolvierten rechtswissenschaftlichen Diplom- und Masterstudien soll das Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht eine spezialisierte wissenschaftsorientierte Ausbildung mit besonderem Gewicht auf der Abfassung einer Dissertation im Wirtschaftsrecht bieten.

Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums, des Masterstudiums „Wirtschaftsrecht“ oder der Abschluss eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Wenn Sie ein sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Diplom- oder Masterstudium an der WU abgeschlossen haben, ist die Zulassung mit Auflagen möglich. Die Auflagen dienen dazu, die Gleichwertigkeit mit einem rechtswissenschaftlichen Studium herzustellen, und werden in der Form von mündlichen Ergänzungsprüfungen abgelegt.

Informationen zu Studienaufbau und -inhalte findest du hier.

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Wirtschaftsuniversität Wien
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