Musik- und Bewegungserziehung – Lehramt

zulassungsbeschränkt

Das Studium am Orff-Institut für Elementare Musik- und Tanzpädagogik betont insbesondere die von Carl Orff ausgelöste und in zahlreichen inner- und außereuropäischen Ländern als solche identifizierte Elementare Musik- und Bewegungserziehung. Sie adaptiert deren Grundgedanken in jeweils zeitgemäßer Weise, entwickelt neue Konzepte und setzt Inhalte, Methoden und Prinzipien mit jenen anderer künstlerisch-pädagogischer Konzepte in Beziehung. Das Studium zielt auf ein vielseitiges Berufsfeld mit unterschiedlichen Ziel- und Altersgruppen.

Masterstudium Elementare Musik- und Tanzpädagogik

Das Masterstudium ermöglicht die Vertiefung der wissenschaftlichen, pädagogischen und künstlerischen Fähigkeiten insbesondere im Anschluss an das Bachelorstudium bzw. inhaltlich eng verwandter Studien und stellt die Kompetenz zur wissenschaftlichen Arbeit unter Beweis.

Die Studiendauer des Masterstudiums „Elementare Musik- und Tanzpädagogik“ beträgt 2 Semester und umfasst 29 Semesterstunden. Das Studium schließt mit dem Akademischen Grad „Master of Arts“ (abgekürzt : MA) ab.

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium „Elementare Musik- und Tanzpädagogik“ ist der Abschluss eines Bachelorstudiums in der Studienrichtung Musik- und Bewegungserziehung oder eines gleichwertigen mindestens sechssemestrigen abgeschlossenen Studiums einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung.

Im Rahmen des Masterstudiums ist eine Masterarbeit zu verfassen, deren Thema dem Fachgebiet „Musik und Tanz und ihre Didaktik“ zuzurechnen ist.

Die abschließende Masterprüfung setzt sich aus sämtlichen positiv absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen sowie einer kommissionellen Prüfung zusammen, die aus dem zentralen künstlerischen Fach „Musik und Tanz in der pädagogisch-künstlerischen Praxis“ zu absolvieren ist. Diese umfasst einerseits ein „Projekt zu Musik und Tanz“ in Form einer Aufführung oder einer Präsentation eines repräsentativen Arbeitsausschnittes bzw. des gesamten Arbeitsergebnisses sowie einer schriftlichen Dokumentation und andererseits eine mündliche kommissionelle Prüfung über das Fachgebiet der Masterarbeit.

Masterstudium Elementare Musik- und Bewegungspädagogik

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium „Elementare Musik- und Bewegungspädagogik“ ist der Abschluss eines gleichwertigen mindestens sechssemestrigen pädagogischen Studiums einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung. Aufgrund der Schwerpunktsetzung des Studiums und grundsätzlich beschränkter Studienplätze wird empfohlen, dass sich Studieninteressenten mit ihren Fähigkeiten und Interessen hinsichtlich eines möglichen Studiums beraten lassen.

Die Studiendauer des Masterstudiums beträgt 4 Semester und umfasst 80 Semesterstunden. Das Studium schließt mit dem Akademischen Grad „Master of Arts Education“ (abgekürzt: MAE) ab.

Die Masterprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Positiver Abschluss der Lehrveranstaltungen und Prüfungen aller Module.
Erstellung einer Masterarbeit, deren Thema dem Fachgebiet „Elementare Musik- und Bewegungspädagogik“ zuzurechnen ist.
Kommissionelle Masterprüfung:

  • Prüfungsteil 1: Mündliche kommissionelle Prüfung (Colloquium) zur vorab positiv beurteilten wissenschaftlichen Masterarbeit und zu angrenzenden Themengebieten.
  • Prüfungsteil 2: Präsentation eines eigenständigen Praxisprojektes mit Musik und Tanz (Projektaufführung oder Projektdarstellung) mit schriftlicher Projektdokumentation.
  • Prüfungsteil 3: Lehrprobe zum Unterricht „Musik und Tanz mit einer Gruppe“ mit anschließendem Prüfungsgespräch.

Curriculum Masterstudium EMT

Curriculum Masterstudium EMB (neu)

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