Ergotherapie

zulassungsbeschränkt

Übersicht

  • Abschluss: Bachelor of Science in Health Studies (BSc)
  • Studienplätze: 24 pro Aufnahme
  • Aufnahmerhythmus: jährlich

Berufsbild

Der Fokus ergotherapeutischer Tätigkeit ist die Handlungsfähigkeit des Menschen. Darunter sind all jene Fähigkeiten zu verstehen, die zur Bewältigung von Anforderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen notwendig und somit Voraussetzung für die Partizipation in der Gesellschaft sind. ErgotherapeutInnen berücksichtigen in ihrer Arbeit mit KlientInnen in besonderer Weise auch deren Lebensbereiche (Alltag, Beruf/Schule, Freizeit und Erholung) und Umwelt.

In der klientenzentrierten Haltung wird die individuelle Perspektive der PatientIn wert geschätzt.

Ziel der Ergotherapie ist die Verbesserung, Erhaltung oder Erlangung von Handlungsperformanz, um Handlungsrollen in Alltag, Beruf/Schule und Freizeit zufrieden stellend ausführen zu können.

Gesundheitsförderung, Prävention, Therapie, Rehabilitation und wissenschaftliche Erforschung der menschlichen Handlungsperformanz sind Kernaufgaben von ErgotherapeutInnen.

Zielsetzung

Zielsetzung des FH-Bachelor-Studiengangs Ergotherapie in Übereinstimmung mit dem ÖBIG-Curriculum (2005) sind die „fachlich-methodischen Kompetenzen einer Absolventin/eines Absolventen (…)“, die sich „unter anderem in der eigenständigen Bewältigung des ergotherapeutischen Prozesses unter Berücksichtigung der Kriterien/Prinzipien des Clinical Reasoning“ zeigen (ÖBIG, 2005, S. 42).

Der FH-Bachelor-Studiengang Ergotherapie vermittelt somit jene für die Berufsausübung von ErgotherapeutInnen notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die in Theorie und Praxis im Rahmen von Lehrveranstaltungen, Selbststudium und Praktika von den Studierenden erworben werden.

Perspektiven

Die ergotherapeutische Tätigkeit kann im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich ausgeübt werden.

Ergotherapie kann in sämtlichen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens angeboten werden, das sind z.B. folgende Einrichtungen:

  • Ambulatorien
  • Arbeits- und berufsvorbereitende Einrichtungen
  • Beratungsstellen
  • Betriebe/Arbeitsstellen von KlientInnen
  • Forensische Einrichtungen
  • Forschungseinrichtungen
  • Gemeindenahe Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Pädagogische Einrichtungen (z.B. Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Hort/Tagesbetreuung) einschließlich Sonderpädagogische Zentren
  • Seniorenwohn- und pflegeheime
  • Praxen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Sanatorien
  • Spezialkliniken

Folgende medizinische Fachbereiche sind typische Tätigkeitsbereiche: Arbeitsmedizin, Chirurgie, Geriatrie, Innere Medizin, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Pädiatrie, Präventivmedizin, Psychiatrie, Traumatologie.

Darüber hinaus können ErgotherapeutInnen verschiedene Positionen ausfüllen wie

  • Beratungsfunktion in der Prävention und Gesundheitsförderung und für barrierefreies Wohnen und Bauen
  • Leitung von sozialen und therapeutischen Teams und Einrichtungen
  • Case Management
  • Lehrende und leitende Funktion an FH-Studiengängen und bei fachspezifischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogrammen
  • Forschungstätigkeit und Projektentwicklung
  • Berufspolitische Funktionen

Kompetenzen

Die große Vielfalt an beruflichen Tätigkeitsfeldern setzt eine breite Basis an Fähigkeiten voraus.

ErgotherapeutInnen tragen bei ihrer Tätigkeit ein großes Maß an Verantwortung, da die Planung, Anpassung, Durchführung und Evaluation der Therapie eigenverantwortlich durchgeführt wird.

Laut FH-MTD-Ausbildungsverordnung (BGBl. Nr. 2/2006) sind fachlich-methodische Kompetenzen, sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen und wissenschaftliche Kompetenzen zu erwerben.

  • Fachlich-methodische Kompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung der Ergotherapie gemäß § 2 Abs. 5 MTD-Gesetz erworben. Die Absolventen oder Absolventinnen haben gelernt, ergotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus anderen relevanten Disziplinen zum eigenverantwortlichen ergotherapeutischen Handeln zu verknüpfen. Mit Abschluss der Ausbildung haben sie eine berufsethische Haltung entwickelt, die ihr Tun und Handeln im medizinischen und gesellschaftlichen Kontext leitet.“
  • Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben Kompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.“
  • Wissenschaftlicher Kompetenzen: „Die Absolventen oder Absolventinnen haben Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.“

Studieninhalte

Das Studium besteht aus Modulen, denen je nach thematischem Schwerpunkt entsprechende Lehrveranstaltungen zugeordnet sind. Die Modularisierung des Curriculums für den FH-Bachelor-Studiengang Ergotherapie erfolgte im Hinblick auf die Empfehlungen der nationalen Bologna Follow-up Gruppe. Als Grundwert für ein Modul wurden 5 ECTS vergeben. Daraus ergeben sich insgesamt 26 Module (135 ECTS). Für das Berufspraktikum in den Arbeitsfeldern der Ergotherapie wurden 45 ECTS vergeben (entsprechend den Vorgaben des WFOT (2005) und der FH-MTD-AV (2006)).

Die einzelnen Semester haben folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • 1. Semester: Einführung in das Studium, ergotherapeutische Grundlagen, Human- und sozialwissenschaftliche  Kenntnisse inkl. medizinisch-biologischer Grundlagen, Grundlagen zu Forschung und Entwicklung.
  • 2. Semester: Erweiterung ergotherapeutischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Aktivität als ergotherapeutisches Mittel, ergotherapeutischer Prozess, Assessment, Berufsfeldorientiertes Projekt zur Verknüpfung theoretischer Kenntnisse mit praktischen Erfahrungen), weitere Ergotherapie-relevante Kenntnisse aus den Human- und Sozialwissenschaften sowie im Speziellen zu Körperfunktionen und –strukturen, deren Schädigung und Auswirkungen auf Aktivität und Partizipation.
  • 3. Semester: Ergotherapeutischer Prozess mit dem Fokus auf psychosoziale, sensomotorische, kognitive und biomechanische Fähigkeitskomponenten, weitere Ergotherapie-relevante Kenntnisse zu Körperfunktionen und –strukturen, deren Schädigung und Auswirkungen auf Aktivität und Partizipation.
  • 4. Semester: Berufspraktikum, Professionelles Reasoning und Verhalten, Kontext der professionellen Praxis, fachlich-methodische Vertiefung im Sinne übergreifender Therapiekonzepte und –methoden, Bachelorarbeit 1.
  • 5. Semester: Berufspraktika, Professionalisierung ergotherapeutischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Bachelorarbeit 2 (Vorbereitung)
  • 6. Semester: Berufspraktikum, Professionelles Reasoning und Verhalten, Abschluss der Bachelorarbeit 2, Professionalisierung ergotherapeutischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Reflexion, Evaluation und Abschluss der Ausbildung.

Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich die Inhalte des FH-Bachelor-Studienganges Ergotherapie, welche im Curriculum des Studienganges festgelegt sind (vgl. Curriculum).

Berufspraktikum

Ziel des Berufspraktikums ist, Selbstverantwortung, Eigeninitiative, Teamfähigkeit sowie Selbstorganisation zu fördern und das in den Lehrveranstaltungen erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Mit dem Praktikum erfolgt zum einen eine Wissensvertiefung in verschiedenen therapeutischen Feldern, zum anderen die Auseinandersetzung mit neuen inhaltlichen, organisatorischen und sozialen Anforderungen.

Die Betreuung und Anleitung eines Studierenden im Berufspraktikum erfolgt durch eine ErgotherapeutIn der Praktikumsstelle in Kooperation mit einer/einem Lehrenden des FH-Studiengangs. Diese/r unterstützt den Lernprozess und informiert sich über den Verlauf durch regelmäßigen Kontakt mit der Praktikumsstelle.

Um einen optimalen Lernprozess zu erreichen und nach FH-MTD-Ausbildungsverordnung eine koordinierte, verschränkte und ineinander greifende Vermittlung theoretischer und praktischer Ausbildungsinhalte zu gewähren, finden begleitend zu den Berufspraktika klinische Übungen durch Lehrende des FH-Studienganges statt.

Prüfungen

Die Art der Leistungsbeurteilung wird für jede Lehrveranstaltung definiert und zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Leitung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Wenn im Studienplan nicht anders festgelegt, gilt für die Bewertung grundsätzlich die fünfstellige Notenskala des österreichischen Schulsystems. Leistungsnachweise werden als Einzel- oder Gruppenarbeiten in Lehrveranstaltungen oder Modulen erbracht. Formen der Leistungsnachweise sind insbesondere:

  • schriftliche oder mündliche Prüfungen
  • schriftliche Arbeiten (Berichte, Seminar-, Bachelorarbeiten)
  • Projektarbeiten
  • Präsentationen

In der Prüfungsordnung des FH-Bachelor-Studienganges sind die Prüfungsmodalitäten (Inhalte, Methoden, Beurteilungskriterien) und Wiederholungsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen und Bachelorprüfungen geregelt, ebenso die Termine und Fristen von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen.

Anrechnung

Im Sinne der Durchlässigkeit im Bildungssystem ist die Anerkennung von Vorkenntnissen möglich wobei das Prinzip der lehrveranstaltungsbezogenen Anerkennung gilt.

Auf Antrag der oder des Studierenden wird die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Lehrveranstaltungen festgestellt. Bei Feststellung der Gleichwertigkeit werden positiv absolvierte Prüfungen anerkannt. Eine Wissensüberprüfung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Besondere Kenntnisse bzw. Erfahrungen aus der beruflichen Praxis können in Bezug auf die Anrechnung von Lehrveranstaltungen bzw. des Berufspraktikums berücksichtigt werden.

Zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit erfolgt die Überprüfung der eingereichten Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc.) durch die Studiengangsleitung in Absprache mit der/dem Lehrenden der entsprechenden Lehrveranstaltung(en).

UNI-Profil

fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Innrain 98, 6020 Innsbruck

Telefon: 0512 5322-0 Website: www.fhg-tirol.ac.at

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