Was genau ist eine geringfügige Beschäftigung?
Die geringfügige Beschäftigung hat viele Gesichter: Ob Babysitting, kellnern oder modeln – es ist alles möglich. Unabhängig von der Branche und Art der Tätigkeit zeichnet sich die geringfügige Beschäftigung durch eine niedrige Stundenanzahl und ein geringes Einkommen aus. Um Klarheit zu schaffen, hat der österreichische Staat eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt, welche klar definiert, bis zu welchem Gehalt man als geringfügig Beschäftigter gilt. Diese Marke stieg in den letzten Jahren immer mehr an und befindet sich im aktuell bei 485,85 Euro.
Möchtest du deine Haushaltskasse ebenfalls aufstocken, kannst du passende Stellen auf wienerjobs.at finden. Die Zahl der Positionen ist groß, da diese Art des Arbeitsverhältnisses in Österreich sehr gefragt ist. Im Jahr 2020 profitierten rund 319.000 Staatsbürger von dem Zuverdienst. In Wien gab es allein 76.220 geringfügig Beschäftigte.
Ansprüche der Arbeitnehmer
Viele Menschen erliegen dem Trugschluss, dass eine geringfügige Beschäftigung mit wenig Rechten einhergeht. Tatsächlich hat man in diesem besonderen Beschäftigungsverhältnis dennoch ein Anrecht auf Folgendes:
- Urlaub: Wie alle Arbeitnehmer hat man als geringfügig Beschäftigter Anspruch auf Urlaub. Die freien Tage summieren sich auf fünf Arbeitswochen im Jahr. Hat man mehr als 25 Dienstjahre verrichtet, erhält man eine zusätzliche Urlaubswoche.
- Freistellung zur Pflege: Wird ein Familienmitglied krank, ist es möglich, eine Pflegefreistellung zu fordern. Die zulässige Dauer beträgt eine Arbeitswoche, die abhängig von den vereinbarten Arbeitsstunden ist. Angestellte, die zehn Wochenstunden verrichten, können eine einmalige Freistellung von zehn Arbeitsstunden im Jahr beantragen.
- Abfertigung: Auch Arbeiter in der geringfügigen Beschäftigung werden in die betriebliche Mitarbeiter-Vorsorge integriert. Es wird ein Beitrag in Höhe von 1,53 % eingezahlt.
- Sonderzahlungen: Ein Anrecht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld besteht.
- Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall: Kommt es zum Dienstausfall aufgrund einer Krankheit, wird das Gehalt weiterhin ausgezahlt.
Vorteile von geringfügigen Jobs
Die geringfügige Beschäftigung ist eine sehr attraktive Beschäftigungsform, das in erster Linie von Studierenden in Anspruch genommen wird. Durch die geringe Stundenanzahl ist es den Arbeitnehmern nämlich möglich, die akademische Laufbahn zu absolvieren und gleichzeitig einen attraktiven Nebenverdienst auszuüben. Diese Art der Anstellung eignet sich zudem in den Semesterferien oder als Übergang zwischen dem Bachelor und dem Master. Denn schließlich können somit Lücken im Lebenslauf gefüllt werden.
Besonders die große Flexibilität dieser Tätigkeit trägt zur Attraktivität der geringfügigen Beschäftigung bei. Die Arbeitszeit kann in der Regel auf den Unterricht abgestimmt werden. In einigen Branchen ist es sogar gang und gäbe, aus dem Homeoffice zu arbeiten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, in bestimmte Berufe zu schnuppern und sich einen ersten Eindruck von den Aufgaben und Anforderungen des Jobs zu machen. Die Studierenden können dementsprechend besser abschätzen, ob die Tätigkeit den eigenen Interessen entspricht und ob sie geeignet für diese Stelle sind. Ein positiver Nebeneffekt ist die gesammelte Berufserfahrung.
Was ist mit der Sozialversicherung bei geringfügigen Jobs?
In Österreich besteht eine Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer. Diese greift allerdings nur dann, wenn mehr als 485,85 Euro monatlich verdient wird. Überschreitet man mit dem eigenen Verdienst diese Grenze nicht, fordert die ÖGK keine Beitragsnachzahlungen. Das bedeutet jedoch auch, dass der Arbeitnehmer weder eine Kranken- und Pensionsversicherung besitzt, noch auf die Arbeitslosenversicherung zurückgreifen kann.