Wer sein Studium ernst nimmt, ist zeitlich gut ausgelastet. Da scheint es nicht besonders naheliegend, sich nebenher noch mit der Gründung eines eigenen Unternehmens zu beschäftigen oder den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen. Auf der anderen Seite kann das Gründen während des Studiums viele Vorteile bringen. Doch damit das wirklich funktioniert, gibt es beim Gründen während des Studiums einiges zu beachten.
Besser früh als nie
Wer schon während des Studiums den Weg in die Selbständigkeit einschlägt, ist nach den ersten Schritten in der Lage, mit dem eigenen Business Geld verdienen zu können, anstatt sich einen Nebenjob suchen zu müssen. Und während andere Studierende Praktika machen, sammelt man mit einem eigenen Geschäftsmodell wichtige Erfahrungen im Arbeitsleben, die sich später in einer Bewerbung richtig gut machen. Selbständige sind nicht nur ihr eigener Chef und können eigene Ideen umsetzen, sie sind auch selbst für ihre Buchhaltung und ihr Marketing verantwortlich. Sie stellen ihr Business auf Messen vor und müssen Akquise betreiben, mit Kunden und Auftraggebern verhandeln und sich um Anträge und Behördengänge kümmern. Dies sind wichtige Skills, die kaum ein Berufseinsteiger in einem solchen Umfang vorweisen kann. Aber vielleicht läuft die Selbständigkeit neben dem Studium ja sogar so gut, dass eine Bewerbung im Anschluss überflüssig wird und das eigene Geschäft nach dem Studienabschluss hauptberuflich weitergeführt werden kann. Doch bis es so weit ist, gibt es tatsächlich einiges zu tun und zu beachten.
Gewerbetreibende vs. Freiberufler
Zunächst muss man wissen, dass in puncto Selbständigkeit zwischen der gewerblichen Selbständigkeit und der Tätigkeit als neuer Selbständiger unterscheiden. Bei einer gewerblichen Selbständigkeit muss eine Gewerbeberechtigung vorliegen. Neue Selbständige gehören den sogenannten freien Berufen an. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise freie Redakteure und Journalisten, Designer, Ärzte oder Notare.
Beim Gewerbe gibt es zudem Tätigkeiten, für die keine Befähigung erforderlich ist. Dies wäre zum Beispiel beim Eventmanagement der Fall. Dann gibt es das reglementierte Gewerbe, das eine Befähigung erfordert. Das bedeutet meist, dass eine bestimmte Ausbildung vorausgegangen sein muss, wie bei einem Schreiner oder dass auf andere Weise praktische Erfahrung im Bereich des angestrebten Gewerbes nachgewiesen werden muss.
Kosten für die Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung des Gewerbes ist kostenlos. Doch mit der Erteilung der Gewerbeberechtigung werden auch Studierende automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer. Und hier wird ein Mitgliedsbeitrag fällig. Die Höhe hängt von der Art des Gewerbes ab und sie fällt auch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus.
Steuer und Versicherung
Wer einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, muss die hier erwirtschafteten Gewinne versteuern. Der Steuersatz ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Bis zu einem Einkommen von 11.000 Euro beträgt der Steuersatz 0 % (Stand 2022).
Damit alles korrekt berechnet werden kann, sind Unternehmer zum Führen von Aufzeichnungen verpflichtet. Dieser Pflicht müssen sie in Form der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder der doppelten Buchführung bzw. Bilanzierung nachkommen. Dabei bestimmt in der Regel die Rechtsform eines Unternehmens, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird. Dem Finanzamt müssen die ermittelten Gewinne binnen einer bestimmten Frist übermittelt werden. Wer die Einkommensteuererklärung online macht, hat zum Einreichen bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit.
Neben der Einkommensteuererklärung ist die Umsatzsteuererklärung für Selbständige relevant. Die Umsatzsteuer wird für Lieferungen und Leistungen eingehoben und beträgt meist 20 % des Nettoentgelts. Wer weniger als 35.000 € an jährlichen Umsätzen einfährt, kann sich als Kleinunternehmer führen lassen und ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Selbständige sind beider SVS, der Sozialversicherung der Selbständigen, versichert. Auf diese Weise werden Kranken-, Pension- und Unfallversicherung abgedeckt. Bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze ist es möglich, sich von der Pflichtversicherung befreien zu lassen und sich günstig selbst zu versichern.
Selbständigkeit und Studienbeihilfen
Besondere Regelungen müssen Studierende beachten, die Studienbeihilfe bzw. Stipendien oder auch Familienhilfe erhalten. Der Zuverdienst darf 10.000 Euro im Jahr in diesem Fall nicht überschreiten. Andernfalls müssen erhaltene Förderungen anteilig zum Mehrverdienst zurückgezahlt werden.
Alternative freier Dienstvertrag
Als Alternative zur Selbständigkeit nutzen Studierende in Österreich gerne einen freien Dienstvertrag, durch den sie zum freien Mitarbeiter bei einem Unternehmen werden. Die Entlohnung erfolgt nicht für eine konkrete Dienstleistung oder ein bestimmtes Werk, sondern für geleistete Arbeitsstunden. Dennoch ist der Arbeitgeber gegenüber den freien Mitarbeitern nicht weisungsbefugt und kann keine festen Schichtzeiten vergeben.