GIS Gebühren-Befreiung
Hier zeigen wir dir, wie du dich eventuell von den GIS-Gebühren befreien lassen kannst.
Keine Frage, die monatlichen GIS-Gebühren können für das oft schmale Studentenbudget ganz schön nervenaufreibend sein.
Die gute Nachricht ist, dass du dich eventuell von den GIS-Gebühren befreien lassen kannst.
Für eine Befreiung bedarf es sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit. Wenn du z.B. Studienbeihilfe beziehst, fällst du bereits in diese Gruppe.
Der Standort der Befreiung muss dein Hauptwohnsitz sein und der Antragsteller muss volljährig sein. Das reicht eigentlich schon, um den Antrag positiv zu stellen.
Haushaltseinkommen
Das Haushaltseinkommen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten.
Hier die aktuellen Zahlen mit Stichtag 1.1.2020:
- 1 Person: 1.082,65 Euro
- 2 Personen: 1.707,99 Euro
- Jede weitere Person: 167,05 Euro
Von deinem Gesamteinkommen kannst du übrigens deinen Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten abziehen, falls du die Grenzen überschreiten solltest.
Voraussetzungen
- Beziehung der Studienbeihilfe
- Standort muss Hauptwohnsitz sein
- Volljährigkeit
- Haushaltseinkommen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten
Befreiungsrechner und Formulare
Die GIS bietet auch einen Befreiungsrechner an. Mit dem neuen Tool kannst du in nur wenigen Schritten unverbindlich testen, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllt werden.
Aktuelle Änderung
Wenn du nur über einen Computer mit Internetanschluss verfügst, aber keinen Fernseher/Radio besitzt, bist du seit Juli 2015 auch von den GIS-Gebühren befreit. Siehe Urteil vom VwGH: Zum Beitrag