Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) ist auch diesmal dabei und beantwortet die Fragen bezüglich der Versicherungsmöglichkeiten, die es für Studentinnen und Studenten gibt. Die WGKK wird am 22. Oktober zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr vor Ort sein.
Neben der Beratung zur Selbstversicherung gibt es auch die Möglichkeit, die Anträge für die Selbstversicherung auszufüllen und abzugeben. Letzteres ist auch für die Fortsetzungs- und Inskriptionsbestätigungen möglich.
Was bei der Mitversicherung zu beachten ist
Hier die wichtigsten Informationen im Überblick, wenn…
… Familienbeihilfe bezogen wird:
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Für die automatische Verlängerung der Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das Kind ist bei der WGKK gemeldet.
2. Für das Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf Familienbeihilfe
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, verlängert die WGKK automatisch die Mitversicherung. Die Vorlage des Nachweises über die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe ist somit nicht mehr erforderlich.
… keine Familienbeihilfe bezogen wird:
Wird keine Familienbeihilfe bezogen, müssen die entsprechenden Nachweise der Ausbildung an die WGKK übermittelt werden – also:
Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis ab dem dritten Semester für jedes Studienjahr. Nach dem Ende des ersten Studienabschnitts (z.B. Vorlage des ersten Diplomprüfungszeugnisses, Zeugnis über das erste Rigorosum der Medizin) sind keine Erfolgsnachweise mehr notwendig.
Selbstversicherung für Studierende und Online-Angebote
Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der WGKK freiwillig krankenversichern. Die begünstigte Selbstversicherung kostet monatlich 54,11 Euro (Wert 2015).
Der Anspruch auf den begünstigten Beitrag ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese sind unter anderem: gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, günstiger Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes (StudFG), kein abgeschlossenes Hochschulstudium im Sinne des StudFG.
Der Antrag für die studentische Selbstversicherung bei der WGKK kann persönlich in jeder WGKK-Außenstelle, per E-Mail ([email protected]) oder auch online gestellt werden. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Handysignatur oder Bürgerkarte. Zu finden ist das Angebot unter www.wgkk.at/meinesv
Wer weitere Informationen zur studentischen Selbstversicherung haben möchte, findet diese unter www.wgkk.at/selbstversicherung
Studierende, die neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausüben, können für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anstelle der Selbstversicherung für Studierende auch eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung abschließen. Diese kostet monatlich 57,30 Euro (Wert 2015). Der Unterschied: Bei dieser Art der Selbstversicherung ist man nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert.
Die Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte kann entweder persönlich in jeder WGKK-Außenstelle oder per E-Mail ([email protected]) beantragt werden. Seit kurzem ist die Antragstellung auch online mittels Handysignatur oder Bürgerkarte möglich. Das neue Angebot ist ebenfalls unter www.wgkk.at/meinesv zu finden.